Was gesetzlich zählt
Für B2B in Deutschland gilt: das strukturierte XML ist das Original. Ein PDF allein reicht nicht, sobald die Pflicht greift. Formate sind XRechnung und ZUGFeRD ab Comfort nach EN 16931. Öffentliche Auftraggeber brauchen die Leitweg-ID. Peppol ist optional, der Weg soll offen bleiben.
Das ist der gesetzliche Rahmen, keine Steuerberatung. Umsatzgrenzen und Stichtage prüft euer Steuerbüro.
Was Sollmaß daraus macht
Angebot, Abschlag, Schluss, Gutschrift: dieselbe Beleg-Engine. XML und PDF entstehen aus einem Datensatz. Die Nummer läuft fort. Storno ist ein eigener Beleg, kein stilles Überschreiben. Die GoBD-Ablage ändert sich nicht stillschweigend.
Kunde, Objekt, Positionen und Steuer sind dieselben Felder wie auf dem Papier. Wer den Beleg in Sollmaß schreibt, soll ihn nicht in ein zweites E-Rechnungs-Tool kippen.
Steuerbüro und DATEV
Der Beleg muss maschinenlesbar bleiben. Deshalb ist DATEV der Maßstab, nicht eine CSV als Endzustand. Eine RDS-Zertifizierung, die nicht vorliegt, behaupten wir nicht. Der Weg ist der Maßstab.
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Fristen, ohne Steuerberatung
Empfang gilt für den B2B-Empfänger schon. Versandpflicht kommt in Stufen 2027 und 2028, abhängig von Umsatzgrenzen. Was Sollmaß liefert, ist der Beleg, den die Pflicht braucht: XML als Original, PDF als Lesekopie, fortlaufende Nummer, unveränderbare Ablage.
Leitweg-ID für den öffentlichen Auftraggeber, Peppol als optionaler Versandweg. 59 € Aktionspreis, kein Extra-Modul für 2027.
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